Kfz Versicherung kündigen

Kfz-Versicherung kündigen

Die Kfz-Versicherung gehört zu den wichtigsten Versicherungen. Mit einem Kfz Versicherungsvergleich können Sie die Versicherungsprämien deutlich senken. Hier erfahren Sie, was Sie bei der Kündigung Ihrer bestehenden Kfz Versicherung beachten müssen und wann Sie ihre Kfz-Versicherung wechseln können.

Kündigung Ihrer Kfz Versicherung

Sie sollten auf keinen Fall zuerst Ihre Kfz Versicherung kündigen und sich dann auf die Suche nach einem anderen Anbieter zu machen. Da Versicherungen Ihren Antrag auch ablehnen könnten, sollten Sie erst kündigen, wenn Sie die Zusage der neuen Versicherung haben. Insbesondere bei kostspieligen Schadensfällen in den vergangenen Jahren sind die Versicherungen sehr zurückhaltend. Fristgerecht kündigen Sie Ihre Kfz- Versicherungspolice, wenn Sie bei einem regulären Vertrag mit Laufzeit vom 01.01-31.12. die Kündigung gegenüber den Versicherer schriftlich (am besten per Einschreiben/Rückschein) bis zum 30. November ausgesprochen haben. Wichtig ist dabei, dass die Kündigung dem Versicherer zur Wahrung dieser Frist bis spätenstens 30. November zugegangen sein muss. Die Kfz Versicherung kündigen Sie besser schon einige Tage vor dem Stichtag! Alternativ können Sie die Kündigung auch per Fax bis zum 30. November aussprechen.

Sollte die Kfz-Versicherung abweichende Laufzeiten haben, dann ändern sich natürlich auch die Kündigungsfrist, die normalerweise 1 Monat zum Vertragsende beträgt. Endet ein Kfz-Vertrag beispielsweise mit Ablauf eines Monats dann ist der späteste Kündigungszeitpunkt der letzte Tag des Vormonats. Tipp: Die Kündigungsfrist ist in Ihrem Versicherungsvertrag festgeschrieben, Sie sollten sich diesen Termin frühzeitig notieren, so dass Sie später ausreichend Zeit haben, um einen Kfz Versicherungsvergleich machen zu können.

Damit Sie den Kündigungstermin nicht verpassen, können Sie sich auch eine Kündigungserinnerung zu einem bestimmten Zeitpunkt per E-Mail zuschicken lassen, die Sie daran erinnert, die  Kfz versicherung rechtzeitig zu kündigen. Einen Kündigungsvordruck für die Kfz-Versicherung finden Sie ebenfalls unter aboalarm.

Wenn  Sie Ihre Kfz Versicherung kündigen möchten, dann müssen Sie diese Punkte bei Ihrer Kündigung beachten:

  • Schriftlich kündigen (per Post oder Fax, idealerweise per Einschreiben)
  • Kündigungsgrund angeben (z.B. Beitragserhöhung, Schadenfall, Fahrzeugwechsel)
  • Exakte Angaben ihrer Versicherungsdaten wie Name, Versicherungsnummer, KFZ-Typ und KFZ-Kennzeichen
  • Kündigungsfrist beachten (meistens 1 Monat – im Vertrag kontrollieren!)

Reguläre Kündigung

Kfz-Versicherungen sind in aller Regel Jahresverträge, die am 01. Januar beginnen und mit Ablauf des 31.12. des Jahres enden. Wenn Sie die Kfz Versicherung nicht kündigen oder die Kündigung verspätet beim Versicherer eingeht, dann verlängert sich der Versicherungsvertrag um ein Jahr. Natürlich gibt es auch hier Ausnahme bei der Laufzeit. Für Kfz-Versicherungen, die im Jahresverlauf enden gelten aber grundsätzlich die gleichen Kündigungsfristen. So muss die reguläre Kündigung mindestens einen Monat vor Ablauf der Versicherung beim Versicherer eingegangen sein.

Sonderkündigungen

Neben der regulären Kündigung zum Laufzeitende haben Sie unter bestimmten Umständen auch die Möglichkeit Ihren Kfz-Vertrag vorzeitig zu kündigen. Wichtig: Sie müssen in Ihrem Kündigungsschreiben ausdrücklich auf den Grund für die Kündigung Bezug nehmen (z.B. Sonderkündigungsrecht wegen Beitragserhöhung). Dieses Sonderkündigungsrecht gilt für die nachfolgenden Fälle:

Sonderkündigungsrecht nach Preiserhöhungen

Häufig verschicken Versicherer die Jahresprämienberechnung für das Folgejahr erst im Dezember, so dass Sie nicht mehr regulär kündigen können. Sie können aber frühzeitg bei Ihrer Versicherung (z.B. Anfang November) anfragen, welches Versicherungsprämie Sie im Folgejahr bezahlen müssen. Die Bearbeitung dauert allerdings einige Tage. Erhalten Sie die Rechnung erst nach dem regulären Kündigungsstichtag (30.11.) und müssen Sie für das Folgejahr bei gleichen Leistungen mehr bezahlen, dann haben Sie ein Sonderkündigungsrecht von einem Monat ab Zugang der Rechnung (hier im Dezember). Ändert sich die Jahresprämie, weil Ihr PKW in eine andere Typklasse eingestuft wurde bzw. Ihre Regionalklasse schlechter eingestuft wird, dann haben Sie ebenfalls ein außerordentliches Kündigungsrecht, wenn damit eine Preiserhöhung verbunden ist!

Sie haben ebenfalls ein Sonderkündigungsrecht, wenn der Beitrag absolut zwar sinkt (z.B. besserer Schadensfreiheitsrabatt im Folgejahr), der Grundbetrag vom Versicherer aber erhöht wurde. In diesem Fall hätten Sie bei einem konstanten Schadensfreiheitsrabatt und gleicher Leistung tatsächlich mehr zahlen müssen. Der Versicherer muss Sie in der Rechnung auch darauf hinweisen, ob Ihnen ein Sonderkündigungsrecht zusteht!
Es kommt auch vor, dass ein Vertragsbestandteil steigt (z.B. Haftpflicht oder Kasko) und der andere Vertragsbestandteil sinkt – in diesem Fall haben Sie ebenfalls einen Sonderkündigungsrecht.

Sonderkündigung bei Autoverkauf

Wenn Sie Ihr Auto verkaufen, dann haben Sie ein Sonderkündigungsrecht. Mit der Abmeldung des Wagens informiert die Zulassungsstelle Ihre Versicherung über die Abmeldung. Sie müssen in diesem Fall nicht einmal die Kfz-Versicherung extra kündigen. Verkaufen Sie das angemeldete Fahrzeug, dann geht die Versicherung auf den Käufer des Fahrzeuges über. Sie sollten in diesem Fall auf eine baldmöglich Umschreibung drängen, da die Unterlassung für Sie finanzielle Nachteile haben könnte (Kfz-Steuer, Versicherungsbeträge, Unfälle, Ordnungswidrigkeiten usw.).

Für das neue (oder neue gebrauchte) Fahrzeug haben Sie dann wieder die freie Versicherungswahl. Die alte Kfz-Versicherung ersetzt Ihnen in aller Regel die anteilige Versicherungsprämie für die Versicherungs-Zeit nach der Abmeldung, die Sie jetzt nicht mehr in Anspruch nehmen werden.

Kfz-Versicherung wechseln nach Umzug

Sie sind gegenüber Ihrer Versicherung verpflichtet einen Umzug anzuzeigen. Da die Versicherungen bei der Ermittlung der Versicherungsprämien auch die jeweiligen Regionalklasse berücksichtigen, kann das dazu führen, dass Ihr Beitrag zur Kfz-Versicherung steigen – aber auch sinken kann. Ein Kündigungsrecht wegen Umzug steht Ihnen grundsätzlich nicht. Das ist auch nachvollziehbar, da Sie mit dem Umzug die Veränderung der Regionalklasse selber ausgelöst haben. Viele Versicherer berechnen im übrigem die Versicherungsprämie anhand von Postleitzahlen – so kann sich die Versicherungsprämie schon bei einem Umzug innerhalb der Stadt ändern!

Kfz-Versicherung wechseln nach einem Unfall

Sowohl Sie als auch Ihr Versicherer haben ein Sonderkündigungsrecht nach einem Unfall. Für die Kündigung kommt es nicht darauf an, ob die Versicherung den Schaden reguliert hat oder nicht. Die Kündigungsfrist der Kfz-Versicherung beträgt im Schadensfall vier Wochen nach Verhandlungsschluss über die Entschädigung.

Tipp1: Bei kleineren Schäden können Ihnen mit einer Rückstufung der Schadenfreiheitsklasse Ihnen finanzielle Nachteile drohen. Sie haben aber die Möglichkeit nach Regulierung des Schadens durch die Versicherung innerhalb eines Zeitraumes von 6 Monaten den Schaden von der Versicherung zurückzukaufen – und so wieder in die alte Schadenfreiheitsklasse zurückkehren. Das macht häufig Sinn, wenn der Schaden relativ klein war (< 1.000 Euro) oder Sie mehrere kleine Schäden in einem Jahr hatten. Die Schadensfreiheitsklasse steigt sonst auf jeden Fall. Ob Sie den Versicherer im Schadensfall wechseln oder nicht, spielt dabei keine Rolle für die Schadensfreiheitsklasse, da der neue Versicherer immer eine entsprechende Anfrage beim Vorversicherer stellt.

Tipp2: Viele Kfz-Versicherer bieten einen sogenannten Rabattretter an, der im Schadensfall die Zurückstufung in eine schlechtere Schadensfreiheitsklasse absichert. Diese Option ist mit geringen Zusatzkosten verbunden

Sonderkündigungsrecht im Todesfall

Es besteht kein Sonderkündigungsrecht für die Kfz-Versicherung, wenn der Versicherungsnehmer verstirbt, da die Versicherung mit dem Tod auf die Erben übergeht. Die KFZ-Versicherung wird in diesem Fall an die persönlichen Voraussetzungen des neuen Versicherungsnehmers angepasst. Suchen Sie das Gespräch mit dem Versicherer und bitten um Auflösung – viele Versicherungen zeigen sich in solchen Fällen kulant. Alternativ dazu könnten Sie natürlich auch das Auto verkaufen (an wen auch immer) – und damit außerordentlich kündigen.

Keine Versicherungspolice nach dem Wechsel?

Sollten Sie bei Vertragswechsel zum Wechselzeitpunkt (z.B. 1.1. des Jahres) noch keine Versicherungspolice haben, dann sind Sie trotzdem versichert, wenn Sie vorab eine Nachricht des Versicherers erhalten haben, dass der Vertrag angenommen wurde. In diesem Fall besteht voller Versicherungsschutz.

Bildnachweis: © PublicDomainPictures  – pixabay.de

Gute Informationen findet man nicht überall!

Jeder findet nützliche Infos prima – teilen Sie diesen Artikel mit Ihren Freunden!