Kfz Versicherung - richtig reagieren im Schadensfall

Kfz Versicherung - richtig reagieren im Schadensfall

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Kfz Versicherung im Schadensfall. Wir erklären was wichtig ist, wenn es zum Schadensfall kommt und sie Ihre Kfz Versicherung in Anspruch nehmen müssen.

Kfz Versicherung – richtig reagieren im Schadensfall

In dem Artikel über Vergleichsportale haben wir Ihnen die besten Vergleichsportale zum Kfz-Vergleich  vorgestellt. In diesem Artikel möchten wir Sie darüber informieren, was Sie tun müssen, wenn es mal zu einem Unfall kommt.

Täglich kommt es überall in Deutschland zu Autounfällen, die im besten Fall mit einem einfachen Blechschaden ausgehen. Doch unabhängig von der Schwere des Autounfalls gibt es einige Schritte, die Sie unbedingt einhalten sollten – vor allem im Bezug auf die eigene Kfz-Versicherung. Schließlich kostet ein Unfall bereits Zeit und Nerven, Geld sollte nicht auch noch bezahlt werden müssen. Aus diesem Grund sollten Autoversicherungen möglichst zügig den Fall bearbeiten, wobei sie jedoch die Unterstützung des Versicherten brauchen. Grundsätzlich sollten also einige Tipps beachtet werden.

Melden Sie unverzüglich einen Schaden

In den meisten Fällen beträgt die Frist, in der der Schaden gemeldet werden sollte, eine Woche. Je schneller jedoch der Schaden der eigenen Versicherung gemeldet wird, desto schneller kann diese ihre Arbeit aufnehmen. Aus diesem Grund sollte der Unfallschaden unmittelbar gemeldet werden, vollkommen unabhängig davon, wer die Schuld am Unfall trägt. Auch die Art sowie der Umfang spielen keine Rolle – egal ob es sich um einen Unfall mit Sach- und Personenschaden handelt oder ob ein Bagatellschaden vorliegt, die Versicherung sollte möglichst zeitnahe informiert werden. Es spielt auch keine Rolle, ob der Schaden persönlich, telefonisch oder schriftlich gemeldet wird.

Sollte zudem die Frage nach der Schuld offensichtlich sein und der Unfallgegner eindeutig als Verursacher bekannt sein, so sollte möglichst bald die Autoversicherung des Schuldigen kontaktiert werden. Dazu können die Daten aus dem Unfallbericht genommen werden, aber vielleicht wurde auch bereits eine Versicherungskarte mit den notwendigen Daten vom Unfallgegner herausgegeben. Grundsätzlich ist es sinnvoll, die Autoversicherung des Unfallgegners möglichst bald zu kontaktieren, da dieser vielleicht die Fristen vergisst oder den Unfall gar nicht erst meldet.

Sollte der PKW noch verkehrstüchtig sein, so sollte dieser in eine Werkstatt gefahren werden. Auch hier gilt, dass die gegnerische Kfz-Versicherung schnellstmöglich informiert wird, damit diese notfalls einen Schadensgutachter beauftragen kann. Sollte der PKW nicht mehr fahrtüchtig sein, so kann dieser in die nächste Werkstatt abgeschleppt werden – die Kosten übernimmt hier ebenfalls die Haftpflichtversicherung des Unfallgegners.

Nehmen Sie – wenn nötig – rechtliche Hilfe in Anspruch

Wenn eine eindeutige Rechtslage vorhanden ist – also der Schuldige klar ermittelt werden kann – und lediglich Bagatellschäden vorliegen, kann getrost auf einen Anwalt verzichtet werden. Wurden jedoch Personen verletzt oder sogar getötet oder liegt ein hoher Sachschaden vor, so ist es sinnvoll, wenn eine Vertretung von einem Anwalt getätigt wird. Sollte der Unfallgegner die Schuld tragen, so übernimmt seine Versicherung die Kosten für einen Rechtsbeistand.

Sollten unbegründete Ansprüche vom Unfallgegner erhoben werden, so werden diese bereits von der Haftpflichtversicherung rechtlich abgewehrt, sodass auch in diesem Fall kein Anwalt benötigt wird. Etwas komplizierter wird so ein Verfahren jedoch, wenn der Unfallverursacher aus dem Ausland stammt. In so einem Fall sollte die eigene Versicherung direkt eingeschaltet werden, um unnötige Verzögerungen und Probleme zu vermeiden.

Grundsätzlich ist es sinnvoll, wenn das Kennzeichen des Unfallgegners aufgeschrieben oder am besten fotografiert wird und die Anschrift des Fahrzeughalters und des Fahrers notiert werden. Im optimalen Fall werden Vertragsnummer sowie die Versicherungsdaten des Unfallverursachers aufgenommen und potentielle Zeugen nach einer Kontaktmöglichkeit befragt. Solange es sich nicht um einen Bagatellschaden handelt sollte zudem die Polizei mit einbezogen werden. Gleiches gilt, wenn einer der Unfallbeteiligten unter Alkohol- oder Drogeneinfluss steht.

Wer zum Beispiel ein Smartphone besitzt, der sollte auch möglichst viele Details fotografieren: Sämtliche Beschädigungen, die Spuren des Unfallhergangs in Form von Kratz- und Reifenspuren auf der Straße und optional auch die Papiere des Unfallgegners. Die Versicherung kann besonders akribisch arbeiten, wenn auch der Ort des Unfalls aus verschiedenen Perspektiven, Entfernungen und Detailstufen fotografiert wurde und die Bilder eingereicht werden. So kann jeder Schaden genau festgehalten und überprüft werden, was wiederum die Chancen auf eine schnelle Klärung zwischen den Versicherungen erhöht.

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