Schadensfreiheitsklasse übertragen - Vergleichsportale Expert

Schadensfreiheitsklasse übertragen

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Mit einer hohen Schadensfreiheitsklasse können Sie viel Geld bei Ihrer Kfz Versicherung sparen. Wer keine entsprechende Schadensfreiheitsklasse hat, aber von den günstigen Konditionen einer hohen Schadensfreiheitsklasse profitieren möchte,  kann sich unter bestimmten Umständen der erworbene Schadensfreiheitsrabatt von einem Dritten übertragen lassen. Wann es möglich ist, erklären wir Ihnen in diesem Artikel. Bei welchen Assekuranzen dies möglich ist und welche Konditionen geboten werden, erfahren, wenn Sie auf einem der vielen Vergleichsportale für den Kfz Versicherungsvergleich einen Preisvergleich machen. Eine  Übersicht der wichtigsten Vergleichsportale finden Sie in unserem Ratgeber für den Kfz-Vergleich.

Eine niedrige Schadensfreiheitsklasse sorgt für günstige Beiträge

Die Schadensfreiheitsklasse in der Kfz Versicherung gibt an, wie lange ein Versicherungsnehmer bereits ohne Schäden unterwegs ist. Dabei gilt, dass die Versicherungsprämie umso niedriger ist, je mehr unfallfreie Jahre vorgewiesen werden können. Versicherungsnehmer, die nun einen neuen Versicherungsvertrag abschließen wollen, bislang aber kein Fahrzeug auf ihren Namen versichert hatten, werden in der Regel mit der Schadensfreiheitsklasse 0 eingestuft. Dies bedeutet sehr hohe Versicherungsprämien, auch wenn der Führerschein vor Jahren bestanden wurde. Selbst dann, wenn das Fahrzeug des Partners jahrelang genutzt wurde, hat dies leider keine Auswirkungen auf die eigene Schadensfreiheitsklasse.  Unter bestimmten Voraussetzungen haben Sie aber die Möglichkeit den Schadensfreiheitsrabatt von einer anderen Person zu übernehmen.

Unter diese Voraussetzungen ist eine Übertragung möglich:

  • Eine Übertragung des persönlichen Schadensfreiheitsrabattes ist nur auf nahe Verwandte und unter Umständen auch – bei einigen Versicherungen –  auf alle in einer häuslichen Gemeinschaft lebenden Personen möglich.
  • Voraussetzung für die Übertragung ist, dass der bisherige Versicherungsnehmer  die eigene erworbene Schadensfreiheitsklasse aufgibt und der Übertragung auf einen Dritten schriftlich zustimmt.
  • Schadensfreiheitsklassen sind personengebunden. Deshalb spielt die Zugehörigkeit zu einer bestimmten Versicherung auch keine Rolle. Der Begünstigte muss folglich auch keine Versicherung bei der Assekuranz des Übetragenden abschließen.
  • In der Übertragungsvereinbarung müssen beide Parteien erklären,  dass der Übernehmende schon regelmäßig mit dem Auto des Gebers gefahren ist
  • Entscheidend für den Umfang der Nutzung der Schadensfreiheitsklasse (und damit der Rabatte) ist, wie lange der Begünstigte schon den Führerschein besitzt. Die tatsächlich übernommene Schadensfreiheitsklasse (mit der entsprechenden Einstufung in eine Schadensfreiheitsklasse) hängt nämlich von dem Zeitraum des Führerscheinbesitzes ab. Ist der Zeitraum des Führerscheinbesitzes kürzer als der Zeitraum in dem die aktuelle Schadensfreiheitsklasse erworben worden ist, dann verfällt die Differenz. Es lohnt sich deshalb auch nicht den Schadensfreiheitsrabatt auf einen Fahranfänger zu übertragen. Kinder, die ihren Führerschein nur wenige Monate besitzen, können z.B. so nicht die Schadensfreiheitsklasse 20 ihrer Eltern übernehmen, sondern könnten maximal die Schadensfreiheitsklasse 1 erreichen.
  • Eine solche Übertragung ist bei vielen Versicherungen bis zu zwölf Monate nach der Kündigung eines Kfz Versicherungsvertrages möglich
  • Sondereinstufungen in den SF-Klassen des Gebers werden bei einer Übertragung allerdings nicht berücksichtigt – es werden nur die tatsächlichen schadenfreien Jahre berücksichtigt.
  • Eine Rückübertragung ist nicht möglich!

Wann sich die Übertragung des Schadensfreiheitsrabattes für Sie lohnt

Die Übertragung vom Schadensfreiheitsrabatt in der Kfz Versicherung lohnt sich aufgrund der Restriktionen allem für Ehe- und Lebenspartner, die nur ein Fahrzeug nutzen. Will einer der Partner, etwa aufgrund des Alters oder einer Krankheit, mit dem Fahren aufhören, können die erreichten schadensfreien Jahre übertragen auf den Partner werden. Mit der Übertragung können Sie den Schadensfreiheitsrabatt erhalten, da der Schadensfreiheitsrabatt auch verfallen kann  (i.d.R nach 12 Monaten, wenn keine Versicherung  besteht). Eine Übertragung ist auch dann sinnvoll, wenn der Versicherungsnehmer aufgrund des Alters eine deutlich höhere Versicherungsprämie bezahlen müsste und der Partner jünger ist.

Bei vielen Versicherungen ist die Übertragung natürlich auf für Eltern und Kindern möglich – und sinnvoll, wenn diese schon länger den Führerschein besitzen. Was möglich ist, wird letztendlich in den Geschäftsbedingungen des Versicherers geregelt. Die Versicherungen stellen auch entsprechende Formulare (Beispiel) zur Übertragung der Schadensfreiheitsklasse zur Verfügung.

Wenn Sie alle Voraussetzungen für die Übertragung erfüllen, können Sie über den Kfz Versicherung Vergleich günstige Assekuranzen suchen. Prüfen Sie aber bitte vor Abschluss eines Vertrages, welche Bedingungen die Wunschversicherung an einer Übertragung des Schadensfreiheitsrabattes stellt. Leider ist es so, dass dies von Versicherung zu Versicherung unterschiedlich gehandhabt wird. Im Zweifelsfall sollten Sie sich einfach mit dem Vergleichsportal in Verbindung setzen, da diese als Versicherungsmakler eine Beratungspflicht haben.

Gute Informationen findet man nicht überall!

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