Reiserücktrittsversicherung - mit diesen Tipps sparen Sie bares Geld - Vergleichsportale Expert

Reiserücktrittsversicherung - mit diesen Tipps sparen Sie bares Geld

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Immer mehr Nutzer buchen ihren Reise in der heutigen Zeit online – das ist einfach, spart mitunter viel Geld und vor allem kann man problemlos und schnell verschiedene Angebote miteinander vergleichen. Wenn eine Reise online gebucht wurde, so wird nach dem Abschluss der Buchung auf vielen Online-Portalen oftmals eine sogenannte Reiserücktrittsversicherung angeboten. Die meisten Verbraucher nutzen diese Angebote direkt bei der Reisebuchung, wissen allerdings in den meisten Fällen gar nicht genau, ob dies auch wirklich sinnvoll ist und welche Vor- und Nachteile sich denn mit dem Abschluss dieser Versicherungen ergeben.

Reiserücktrittsversicherung – am besten direkt versichern

Grundsätzlich ist davon abzuraten, dass Buchungsportale oder Airline-Webseiten genutzt werden um eine Reiserücktrittsversicherung abzuschließen. Die dortigen Tarife mögen zwar nicht immer teurer sein als die Tarife, die direkt beim Versicherer zu finden sind, allerdings ist in vielen Fällen eine Selbstbeteiligung im Schadensfall festgelegt. Hinzu kommt die Tatsache, dass die meisten Versicherer, die auf den Buchungsportalen zu finden sind, nicht dem Schlichtungsverfahren des Versicherungsombudsmann teilnehmen – was tatsächlich ein gravierender Punkt ist. Denn nicht selten kommt es zu einem Streit mit dem Versicherer, wenn tatsächlich mal ein Leistungsfall vorliegt: Wird dann der Versicherungsombudsmann eingeschaltet um eine Lösung zu finden, so sind dessen Dienste kostenlos, wenn die Versicherungen entsprechend daran teilnehmen. Im schlimmsten Fall müssen die Kosten dann für das Durchsetzen der Ansprüche vom Verbraucher selbst getragen werden, was zusätzliche Kosten bedeutet.

Eine noch schlechtere Idee als eine Reiserücktrittsversicherung bei Buchungsportalen abzuschließen ist der Kauf einer Reiserücktrittsversicherung bei einer Fluglinie. Grund darfür ist, dass die meisten dieser Angebote einen Selbstbehalt von 20 Prozent und mehr haben. Auch die Leistungen sind in vielen Fällen wesentlich geringer als wenn der entsprechende Schutz direkt beim Versicherer gekauft werden würde. Es ist also durchaus sinnvoll, wenn man nach der Buchung bei der eigenen Versicherung anfragt oder sich im Internet auf entsprechenden Portalen verschiedene Angebote einholt. Wichtig ist vor allem, dass keine Selbstbeteiligung vorhanden ist und eine Vielzahl an Leistungen inbegriffen sind.

Reiserücktrittsversicherung – Gefahr von hohen Stornokosten

Im Regelfall lohnt sich der Abschluss einer Reiserücktrittsversicherung nicht, wenn die Urlaubsreise inklusive Anreise und Übernachtung weniger als 1.000 Euro kostet. Allerdings ist sie durchaus sinnvoll, wenn die potentiellen Stornokosten ein großes Loch in die eigene Haushaltskasse reißen würden. Aber mitunter ist auch ein höheres Stornorisiko vorhanden: Gerade für ältere Menschen oder bei Familien mit kleinen Kindern kann es immer wieder dazu kommen, dass die Reise nicht angetreten werden kann. In so einem Fall ist die Versicherung tatsächlich sinnvoll und spart viel Geld, denn in den seltensten Fällen wird eine gebuchte Reise einfach zurückerstattet, falls sie nicht angetreten werden kann. Die Stornokosten selbst werden in den AGBs des jeweiligen Veranstalters genaustens festgelegt und richten sich grundsätzlich danach, wie lange die Reise vor dem Antritt abgesagt werden kann. So liegen die Stornokosten bei 30 Tagen vor dem Antritt bei ungefähr 20 Prozent der Reisekosten, eine Woche vor Reiseantritt steigen sie jedoch schon auf 50 Prozent und wer am selben Tag des Startes der Reise absagt, der muss mit Kosten von bis zu 90 Prozent rechnen.

Es empfiehlt sich jedoch immer die AGBs genauestens durchzulesen, denn gerade viele Plattformen im Internet, die zum Beispiel das Buchen von Hotels anbieten, besitzen mitunter sogar gar keine Stornokosten. Auch bei vielen Fluggesellschaften, die günstige Tarife anbieten, wird oftmals ein großer Anteil des Ticketpreises zurückgezahlt – selbst wenn die Absage sehr kurzfristig erfolgt. Sollte also ein Fall eintreten, in dem die Versicherung in Anspruch genommen werden muss, so hilft ein Blick in die entsprechenden Dokumente, um eine gute Übersicht über die Kosten zu bekommen, die durch den Rücktritt von der Reise entstehen.

Reiserücktrittsversicherung – dafür bezahlt der Versicherer

Damit die Reiserücktrittsversicherung auch tatsächlich in Anspruch genommen werden kann muss ein wichtiger Grund vorhanden sein. Dazu zählt zum Beispiel keine Trennung vom Partner und auch wenn das Flugzeug verpasst wird, weil man bei der Anreise im Stau gestanden hat, wird dies nicht als triftiger Grund gewertet. Gibt es ein unerwartetes Angebot für eine neue Stelle oder wird eine Wiederholung einer Prüfung an der Schule oder der Uni erfordert, so können dies passende Gründe sein – zumindest, wenn sie speziell im Tarif versichert wurden. Allerdings gibt es auch Gründe, die immer versichert sind: Dazu zählt selbstverständlich eine schwere und nicht vorhersehbare Krankheit oder ein Todesfall in der Familie. Aber auch ein schwerer Unfall oder eine schwere Straftat kann dazu führen, dass die Versicherung zahlen muss, genauso wie Komplikationen bei einer Schwangerschaft.

Ein unerwarteter Verlust des Arbeitsplatzes zählt ebenso als triftiger Grund wie auch ein schwerer Vermögensschaden – also zum Beispiel ein Hausbrand. Wer als Zeuge vor ein Gericht geladen wurde, der darf ebenfalls die Versicherung in Anspruch nehmen und wenn der Flieger verpasst wird, weil die öffentlichen Verkehrsmittel eine Verspätung von über zwei Stunden hatten, so muss auch hier die Versicherung zahlen. Bei all diesen Punkten fällt allerdings auf, dass sie recht wage gehalten sind und nicht wirklich genau definiert wurden. Aus diesem Grund kommt es oftmals zu Streitigkeiten zwischen Verbrauchern und Versicherungen.

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