Was leistet die Kfz-Haftpflicht - kurz und einfach erklärt

Was leistet die Kfz-Haftpflicht

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Die Kfz-Haftpflichtversicherung ist eine der wenigen Pflichtversicherungen. Wir stellen Ihnen die Kfz-Haftpflicht vor und erläutern, was diese leistet.

Was leistet die Kfz-Haftpflicht

Rund um ein Kraftfahrzeug gibt es mehrere Versicherungsmöglichkeiten in Deutschland; die bekanntesten dürften die Haftpflicht und die KASKO sein. Weitere Absicherungen sind ein Schutzbrief und die Insassenunfallversicherung sowie die Verkehrs-Rechtsschutzversicherung (als Einzelvertrag oder auch im Rahmen einer weiterführenden Rechtsschutzversicherung erhältlich).

Weitestgehend vereinheitlich, zumindest was die grundhaften Regeln betrifft, ist die Kfz-Haftpflichtversicherung innerhalb der EU. Allerdings weichen die Leistungen teilweise erheblich ab. Ist der Vertrag zur Kfz-Haftpflichtversicherung mit einer Versicherungsgesellschaft nach Wahl abgeschlossen, gilt dieser für ein Jahr und verlängert sich von Jahr zu Jahr, wenn er nicht von einer der beiden Vertragsparteien gekündigt wird.

Hier soll es um die Haftpflichtversicherung gehen, die als einzige Sachversicherung hierzulande eine Pflichtversicherung ist. Jedes zugelassene Fahrzeug muss diese besitzen – zur Überprüfung dessen wird ein Fahrzeug nur mit einer Bestätigung der Versicherung zugelassen.

Das deckt die Kfz-Haftpflicht ab

Wenn Sie einen KFZ-Vergleich machen, dann sollten Sie auf folgendes besonderes achten. Prinzipiell wird eine Haftpflichtversicherung immer dafür abgeschlossen, Schadenersatzansprüche Dritter zu befriedigen, sofern diese gerechtfertigt sind, und ebensolche abzuwehren, sofern sie nicht berechtigt sein sollten. So verhält es sich auch in der Kfz-Haftpflicht, wobei es hier um Schäden geht, die durch den Betrieb des Kfz entstanden sind. Dabei liegt es nicht im Ermessen des Versicherungsnehmers, ob die Versicherung an den Geschädigten zahlt oder nicht.

Der Grund für einen sSchadenersatzanspruch ist fast immer ein Unfall. Dieser kann seine Ursache im Verhalten des Fahrzeugführers, aber auch technische Gründe haben.

Der Umfang der Kfz-Haftpflicht besteht aus der Regulierung von Personen- und Sachschäden, aber auch Vermögensschäden. Erstere umfassen Heilungskosten, Renten, Schmerzensgeld und ähnliche Leistungen. Bei Sachschäden geht es um alle entstandenen Schäden, egal, wem diese zu erstatten sind. Das können zum Beispiel mehrere Fahrzeughalter sein, aber auch die Stadt oder der Landkreis für Schäden an Leitplanken etc. Vermögensschäden sind zumeist die sogenannten „unechten Vermögensschäden“, wobei es um finanzielle Schäden geht, die sich aus einem Sach-oder Personenschaden ergeben.

Im üblichen Fall werden die Reparaturkosten des Fahrzeuges des Geschädigten ersetzt, dies aber nur bis zur Höhe des Widerbeschaffungswertes. Das führt bei älteren Fahrzeugen oft zu einem sogenannten wirtschaftlichen Totalschaden, obwohl der Geschädigte gern sein altes Fahrzeug repariert bekommen hätte. Bei jüngeren Fahrzeugen kommt eventuell eine Wertminderung in Betracht.  Bei Personenschäden sind es Rettungs-und Heilkosten, unter Umständen auch Schmerzensgeld, die gezahlt werden.

Die Beiträge in der Kfz-Haftpflichtversicherung

Für die –recht unterschiedlichen – Beiträge in der Kfz-Haftpflicht sind verschiedene Tarifmerkmale verantwortlich:

  • Die Typklasse (hier sind zum Beispiel Dieselfahrzeuge benachteiligt, da diese Vielfahrerwagen sind und daher mehr Schäden mit höheren Leistungen verursachen)
  • Regionalklasse (unabhängig vom Fahrverhalten des Besitzers wird hier statistisch ermittelt, wie häufig Schäden in einem regional begrenztem Gebiet auftreten. Dabei sind Versicherungsnehmer in Großstädten zum Beispiel schlechter gestellt als solche in ländlichen Gebieten)
  • Von Versicherung zu Versicherung unterschiedlich gewichtet werden die personenbezogenen Tarifmerkmale wie Alter des Versicherungsnehmers oder Abstellplatz des Kfz, Dauer des Führerscheinbesitzes des VN oder der Punktestand in der Flensburger „Verkehrssünderkartei“.

Deckungssummen in der Kfz-Haftpflicht

Da besonders bei Personenschäden die Höhe schnell ein ungeahntes Ausmaß erreichen kann, wurden in der Kfz-Haftpflicht gesetzliche Deckungssummen festgelegt, die die maximale Entschädigungsleistung markieren. Dies sind aktuell 7,5 Millionen für den Personenschaden, 1,12 Millionen Euro für einen Sachschaden sowie 50.000 Euro für den Vermögensschaden. Sie sind vom Versicherungsnehmer mindestens zu gewährleisten.

Die meisten haben sich aber freiwillig für höhere Summen entschieden. Üblich sind etwa eine pauschale Deckung von 50 oder sogar 100 Millionen Euro. Allerdings werden meist die Zahlungen pro Person geringer festgelegt. Also die Summe aller erbrachten Leistungen eines Schadenfalles darf bis zu 100.000 Millionen Euro gehen, aber pro geschädigter Person beispielsweise nur bis 10 Millionen. Dies ist jedoch in den Bedingungen zum Vertrag explizit festgelegt.

Last but not least: Wer heute am Straßenverkehr teilnimmt, der trägt immer auch das Risiko, im Falle eines Unfalls, sein Recht vor Gericht durchsetzen zu müssen. Deshalb ist es sinnvoll eine private Rechtsschutz-Versicherung abzuschließen, um Prozessrisiken auszuschließen zu können.

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