Mallorca Police - nützliches Extra in Ihrer Kfz Versicherung
Wenn Sie eine Kfz Versicherung abschließen möchten, dann sollten Sie darauf achten, dass in der Versicherungspolice die sogenannte Mallorca Police enthalten ist. Häufig ist diese Klausel in den Verträgen enthalten – aber leider nicht immer. Erfreulich ist, dass die Anzahl der Versicherer, welche diese Police ohne Aufpreis (z.B. R+V) als Bestandteil des Versicherungspaktes anbieten, seit Jahren zunimmt. Manche Versicherer bieten auch eine Wahlmöglichkeit zwischen unterschiedlichen Tarifen mit und ohne die Mallorca Klausel. Eine Übersicht der wichtigsten Vergleichsportale für die Kfz-Police haben wir für Sie unter Kfz-Versicherungsvergleich zusammengestellt.
Wofür Sie eine Mallorca Police brauchen
Die Mallorca Police bietet Ihnen keine Zusatzleistung für Ihr Fahrzeug, ist aber ein nützliches Extra in Ihrer Kfz-Versicherung. Mit dieser Versicherung genießen Sie einen zusätzlichen Versicherungsschutz bei der Anmietung eines Fahrzeugs im Ausland. Die gesetzlich vorgeschriebenen Mindestdeckungssummen der Kfz Haftpflichtversicherung sind im Ausland oftmals niedriger als in Deutschland. Wenn Sie als Autofahrer mit einem Mietwagen einen Unfall verursachen, müssen sie den nicht von der Versicherung gedeckten Teil des Schadens selbst tragen – und das kann sehr teuer werden. Dieses Risiko können Sie mit der Mallorca Police abdecken.
Wenn Sie ein Fahrzeug im Ausland bzw. für das Ausland anmieten, dann besteht natürlich auch die Möglichkeit der Höherversicherung im Mietvertrag. Allerdings verlangen die Autovermieter dafür einen Aufpreis für diesen zusätzlichen Versicherungsschutz – und lassen sich den Zusatzschutz gut bezahlen. Günstiger für den Mietwagenfahrer ist, wenn in seiner eigenen Kfz-Versicherung ein entsprechender Einschluss von Mietwagen enthalten ist, die unter der Bezeichnung Mallorca Police oder als Mallorca Klausel bekannt geworden ist. Der Name Mallorca bezieht sich schlicht darauf, dass diese Mittelmeerinsel zu den beliebtesten Urlaubsregionen deutscher Feriengäste gehört und dass die Mindestdeckungssummen in Spanien für westeuropäische Verhältnisse äußerst gering ausfallen.
Die Mallorca Klausel erhöht den Versicherungsschutz für einen im Ausland genutzten Mietwagen mindestens auf die in Deutschland gültigen Untergrenzen von 500 000 Euro für Sachschäden und 2,5 Millionen Euro für jede bei einem vom Leihwagenfahrer verschuldeten Unfall verletzte Person. Der Versicherungsvertrag kann höhere Deckungssummen vorsehen. Weitgehend üblich ist, dass die deutsche Kfz Versicherung vertraglich dieselben Beträge wie für mit dem eigenen Wagen verursachte Schäden vorsieht. Wer einen höheren Versicherungsschutz als die Mindestdeckung vereinbart, profitiert dann von diesem auch bei der Mallorca Police. Der entsprechende Versicherungsschutz gilt außerhalb Deutschlands weltweit und für die beliebig häufige Nutzung eines Mietwagens. Er ist im Gegensatz zur an ein Fahrzeug gebundenen Autoversicherung an die Person des Mietwagenfahrers geknüpft.
Achten Sie beim Preisvergleich auf den zusätzlichen Auslandsschutz
Bei einem Preisvergleich für die Kfz Haftpflichtversicherung lassen sich verschiedene Vorgaben im Vergleichsrechner einstellen. Hierzu gehören die Deckungssumme, die Übernahme von durch nicht haftende Dritte wie deliktunfähige Kinder oder durch flüchtige Fahrer zugefügten Schäden, die Mitberücksichtigung von Sonderklauseln für Wenigfahrer und auch der Einschluss einer Mallorca-Police. Wenn Sie die entsprechende Auswahl treffen, zeigt Ihnen der Vergleichsrechner ausschließlich Angebote für die Kfz Versicherung mit integrierter Mietwagen-Police an. Deren Abschluss bietet sich bereits bei einem einmaligen Aufenthalt im Ausland mit Mietwagennutzung an, zumal oftmals keine Mehrkosten für den zusätzlichen Schutz anfallen.
Einige wenige Haftpflichtversicherer bieten die Mietwagen-Police gegen einen moderaten Aufpreis an, der günstiger als der einmalige Abschluss einer entsprechenden Zusatzversicherung im Ausland ist. Die meisten Versicherungsgesellschaften, in deren Verträgen die Mallorca Police enthalten ist, verlangen für diesen Schutz keinen Zuschlag zur Versicherungsprämie. Achten Sie bei einer Mietwagenbuchung darauf, dass Sie die Höherversicherung abwählen, wenn Ihr eigener Versicherungsvertrag bereits den gewünschten Schutz bietet.
Wann Sie auf diese zusätzliche Mietwagen-Police verzichten können
Es gibt einen eindeutigen Grund auf den Einschluss des ausreichenden Versicherungsschutzes für den Mietwagen im Ausland zu verzichten: Sie benutzen mit Sicherheit kein Mietfahrzeug außerhalb Deutschlands. Des Weiteren ist die Mallorca Klausel für die Haftpflichtversicherung des Zweitwagens obsolet, wenn Sie einen entsprechenden Vertrag bereits für Ihren Erstwagen abgeschlossen haben. Wenn Sie außer in Deutschland ausschließlich in Österreich einen Leihwagen nutzen, ist die Zusatzpolice ebenfalls nicht zwingend erforderlich. In der Alpenrepublik gilt eine Mindestdeckungssumme von sechs Millionen Euro je Unfall. Bei Verkehrsunfällen mit mehreren geschädigten Personen kann sich die Mietwagen-Police jedoch lohnen, denn in Österreich erhöht sich die Mindestleistung anders als in Deutschland nicht mit der Anzahl der zu Schaden gekommenen Menschen.