Preisvergleich Flüge – Abzocke oder große Hilfe
Der Preisvergleich Flüge gehört zu neben dem Hotelvergleich zu den am häufigsten genutzten Vergleichsportalen. Mit Hilfe von Vergleichsportalen, die sich auf den Flugvergleich spezialisiert haben, können Sie die Preise von Flugtickets schnell & einfach vergleichen und so den besten Preis für einen Flug in die gewünschte Destination zu finden – so zu mindestens die Theorie.
Wir haben für Sie eine Übersicht der besten und beliebtesten Vergleichsportale für Flüge erstellt, mit denen Sie schnell & einfach Flüge vergleichen können. und erklären Ihnen, mit welche Stärken und Schwächen Sie bei Flugvergleichsportalen rechnen müssen.
Preisvergleich Flüge – 12 beliebte & gute Flugvergleichsportale
Flugvergleichsportale
Vorbemerkung: das Flugvergleichsportal Fluege.de wurde wegen der hohen Gebühren vor allem bei Low-Cost Flügen nicht berücksichtigt.
Preisvergleich Flüge – häufig fehlende Kostentransparenz.
Der Vorwurf gegen viele Flugvergleichsportale, dass diese die Kosten nicht transparent während des Buchungsprozesses darlegen, besteht schon seit einigen Jahren. Der europäische Gerichtshof hat 2014 in einem Grundsatzurteil gegen AirBerlin entschieden, dass Airlines und Flugvergleichsportale zusätzliche Flugkosten neben den Kosten für das Flugticket nicht verschleiern dürfen. Die bis dahin häufig gängige Praxis, dass der tatsächliche Endpreis für das Flugticket erst dann angezeigt wurde, wenn der Kunde bezahlen wollte, wurde damit gestoppt. Bis zum Urteil konnten die Vergleichsportale dem Kunden zusätzliche Kosten, wie Kerosinzuschläge, Steuern, Servicepauschalen und Ähnliches nachträglich berechnen. Heute müssen die Airlines und Vergleichsportale diese Kosten während des Buchungsvorganges transparent anzeigen.
Preisvergleich Flüge – zusätzliche Gebühren wegen fehlender Alternativen
Mit der EU-Richtlinie von Juli/2014 hat die EU diese Transparenz festgeschrieben. Die Verstöße gegen die EU-Richtlinie sind deshalb bis heute spürbar zurückgegangen, so dass die im Spiegel-Artikel geschilderten Fälle heute eher die Ausnahme sind.
Trotzdem halten sich vor allem Flugvergleichsportale nicht immer an diese Vorgaben bzw. sind „kreativ“ bei der Gestaltung von zusätzlichen Kosten und Gebühren, indem z.B. die gesetzlich vorgeschriebene gebührenfreie Bezahlmöglichkeit mit mindestens einer Bezahlart beschränkt wird. Konnten die Vergleichsportale vor dem Inkrafttreten der Verbraucherrichtlinie Extragebühren von bis zu 50 Euro verlangen, so müssen die Portale heute mindestens eine effektiv kostenfreie Zahlungsmöglichkeit anbieten.
Ein großes Vergleichsportal heute bietet beispielsweise als gebührenfreie Bezahlart – vor allem bei Billigairlines – die Bezahlung mit einer (exotischen) Kreditkarte an, deren Verbreitung sehr überschaubar ist. Damit sind tatsächlich die Vorgaben des Bundesgerichtshofes erfüllt, führt aber de facto dazu, dass der Kunde im Normalfall trotzdem im erheblichen Umfang mit zusätzlichen Gebühren belastet wird.
Preisvergleich Flüge – fakultative Kosten schaffen neue Intransparenz
Fluggesellschaften und Flugvergleichsportale müssen heute im Prinzip sämtliche Kosten während des Buchungsprozesses transparent offenlegen. Dies gilt allerdings nicht für die sogenannten fakultativen Kosten. Das sind beispielsweise Kosten für Gepäckstücke, Priority-Services, Sitzplatzreservierungen und Sonderwünsche bei Verpflegung. Gerade Billigairlines nutzen diese Sonderkosten, um die Gesamterlöse deutlich zu steigern. Es kommt heute schon häufiger vor, dass nur Handgepäck kostenfrei mitgenommen werden kann – das aufgegebene Gepäck dann teurer ist, als das Ticket für den Fluggast. Das führt dazu, dass die bei der Suche im Preisvergleich angezeigten Flugpreise nur einen geringen Aussagewert haben – und das Ranking im Preisvergleich nicht unbedingt die tatsächlich günstigste Airline ganz oben anzeigt.
Eine Verbesserung der Aussagekraft wäre nur dann möglich, wenn der Kunde die gewünschten Sonderleistungen vor der Auswertung angeben müsste. Dies ist aber nur sehr eingeschränkt möglich, da jede Airline ein eigenes, individuelles Servicepaket anbietet. Zudem müssten die Vergleichsportale die Vergleichsrechner entsprechend anpassen, was mit erheblichen Mehrkosten verbunden ist.
Preisvergleich Flüge light
Flugvergleichsportale leben davon, dass diese für den Kunden die günstigsten Flüge ermittelt und für die Weiterleitung des Kunden an die Airline eine Vermittlungsprovision erhält. Deshalb berücksichtigt auch nicht jedes Flugvergleichsportal die Angebote von Billigairlines, da viele dieser Low-Cost Carrier, wie z.B. EasyJet oder RyanAir, keine Provision bezahlen. Tipp: Sie sollten deshalb immer mindestens zwei Flugvergleichsportale abfragen –besser sogar drei.
Einige Vergleichsportale lösen das Problem, indem diese die Kunden nicht direkt an die Airline weiterleiten, sondern der Kunde beim Vergleichsportal bucht und bezahlt. In diesem Fall können die Vergleichsportale – ohne dass der Kunde es merkt – einen (oftmals geringen) Aufschlag zum tatsächlichen Flugpreis der Airline erheben. RyanAir hatte versucht, dieses gerichtlich untersagen zu lassen – ist aber vor Gericht gescheitert.
Vergleichsportale haben eine Provision verdient
Vergleichsportale bieten einen guten Service und gute Angebote mit denen der Kunden günstige Flüge finden kann – die dafür erhobenen Gebühren sind also gerechtfertigt. Allerdings sind die Gebühren bei einzelnen Vergleichsportalen nicht immer angemessen. Eine Provision von 1-3 % – bzw. von 3-5 Euro je Buchung – ist durchaus akzeptabel und findet auch Akzeptanz bei den Kunden der Flugvergleichsportale, die den Service zu schätzen wissen.
Jeder Kunde hat allerdings auch die Möglichkeit, die kostenlosen Informationen der Flugvergleichsportale zu nutzen und das Flugticket direkt bei der Airline zu buchen. Wir haben für diese Nutzer eine Übersicht mit den wichtigsten Airlines und Dienstleistern erstellt.
Vergleichsportale Ratgeber für Reise & Urlaub
- Reisevergleich
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- Kreuzfahrten Vergleich
- Fernbusvergleich
Gute Informationen findet man nicht überall!
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