Vergleich aller deutschen KFZ-Kennzeichen - Vergleichsportale Expert

Vergleich aller deutschen KFZ-Kennzeichen

Wer fährt da eigentlich auf der Straße? Vergleich aller deutschen KFZ-Kennzeichen

Jeder, der ein Auto besitzt, weiß: Es beschert seinem Fahrer nicht nur ungeahnte Freiheiten in puncto Flexibilität und Mobilität, sondern auch ein gewisses Maß an festen und variablen Kosten. Die Höhe der monatlichen Ausgaben für Ihr Kraftfahrzeug (KFZ) richtet sich maßgeblich nach dessen Alter und Pflegeaufwand, Ihren Fahrgewohnheiten, dessen Kraftstoffverbrauch und der für Versicherungen zu entrichtenden Gebühren. Hier lohnt es sich beispielsweise, im ausländischen Grenzgebiet günstig zu tanken und sämtliche KFZ-Wartungsarbeiten wie unter anderem das Nachfüllen von Frostschutzmittel und den Reifenwechsel selbst zu übernehmen. Auch ein direkter Vergleich der Tarife von KFZ-Versicherungen kann für hohe Kosteneinsparungen sorgen. Doch natürlich kostet auch der Gang zur KFZ-Zulassungsbehörde Geld – ebenso wie die KFZ-Kennzeichen, ohne die kein Fahrzeug auf die Straße darf. Jedermann weiß: Diese Schilder sollen die Herkunft des jeweiligen Gefährts verraten. Doch es lässt sich an ihnen noch viel mehr ablesen. Was das im Detail ist und was Sie daraus lernen können, finden Sie im nachfolgenden Artikel.

Bei der KFZ-Behörde: Damit Ihr Kraftfahrzeug bei Ihrer jeweils zuständigen Kraftfahrzeug-Zulassungsstelle zugelassen wird, brauchen Sie für Ihren Behördengang:

  • eVB-Nummer (elektronische Versicherungsbestätigung)
  • Fahrzeugbrief
  • Fahrzeugschein
  • HU-/AU-Bericht (bei gebrauchten Fahrzeugen)
  • Vormaliges Kennzeichen (sofern vorhanden)

Ein Oldtimer-Kennzeichen mit der typischen „H“-Endung. Hierfür sind viele Auflagen zu erfüllen.
Quelle: pixabay.com © MichaelGaida (CC0)

Das standardisierte Euro-Kennzeichen: Das Standard-Kennzeichen für Kraftfahrzeuge der Europäischen Union folgt stets der gleichen Logik. Bestehend aus einem bis zu drei Buchstaben beginnen auf dem KFZ-Schild zunächst die Unterscheidungszeichen für die konkrete Stadterkennung. Im Anschluss daran folgen die Prüfplakette und darunter das Dienstsiegel für die jeweils zuständige Stadt bzw. den Landkreis. Schließlich rundet ein individuelles Erkennungsmuster bestehend aus zwei beliebigen Buchstaben und einer maximal vierstelligen Zahlenkombination das KFZ-Kennzeichen ab. Wichtig ist, dass die Unterscheidungszeichen und das jeweilige Erkennungsnummer maximal acht Zeichen beanspruchen – ob ein- oder zweizeilig ist dabei irrelevant. Am linken blauen Rand des KFZ-Schilds finden sich ferner das jeweilige Nationalitätskennzeichen sowie das Erkennungszeichen der Europäischen Union.

Kosten und Montage: Der Preis für Ihr neues KFZ-Kennzeichen kann von 12 € für ein normales bis zu 120 € für ein selbstleuchtendes Kennzeichen reichen. Dieses lässt sich bequem und einfach im Internet bestellen. In diesem Zusammenhang ist es sogar möglich, sich Wunschkennzeichen vorab reservieren zu lassen. Ein Preisvergleich für gängige Kennzeichen diverser Online-Anbieter kann hier Orientierung verschaffen. Es ist kinderleicht, ein KFZ-Nummernschild an ein Auto/Motorrad zu montieren. Am besten empfiehlt sich hierzu eine Veranschaulichung. Schauen Sie einfach dieses Video des Portals chip.de, um bei der sachgerechten Anbringung Ihres KFZ-Kennzeichens alles richtig zu machen.

Kennzeichen-Typ Erläuterung
Ausfuhrkennzeichen Dies sind Wegwerfkennzeichen mit befristeter Gültigkeit. Der letzte Gültigkeitstag der deutschen Haftpflichtversicherung ist auf dem roten Streifen am rechten Rand des Schildes eingeprägt. Ein derartiges Export- oder auch Zollkennzeichen dient zur Überführung eines Fahrzeuges bzw. Anhängers ins Ausland.
Elektroauto-Kennzeichen Halter elektrisch betriebener Kraftfahrzeuge können ein Kennzeichen beantragen, bei welchem ihre jeweilige Buchstaben-Zahlen-Kombination noch mit einem „E“ versehen ist. Dazu berechtigt sind Besitzer reiner Batterie-Elektrofahrzeuge sowie aufladbarer Hybrid-Elektrofahrzeuge. Diesen Fahrzeugen ist es gestattet, auch Busspuren zu nutzen oder gebührenfrei zu parken, sofern die jeweiligen örtlichen Behörden entsprechende Anreize tatsächlich anbieten.
Grüne Kennzeichen Fahrzeuge, die an staatlich geförderte Zwecke gebunden sind, können steuerbegünstigt sein. Dies sind für gewöhnlich Fahrzeuge im Rahmen des Behinderten-, Landwirtschafts- und Krankentransports.
Kurzzeitkennzeichen Kurzkennzeichen sind maximal 5 Tage gültig und dienen zur Überführung von KFZs bzw. Anhängern innerhalb Deutschlands. Das Datum auf dem gelben Streifen markiert wiederum den letzten Gültigkeitstag an. Die Nummer des Kennzeichens beginnt stets mit der Nummer „04“.
Oldtimer-Kennzeichen Dieses Nummernschild gilt für Fahrzeuge, die älter als 30 Jahre sind und weitestgehend im Originalzustand belassen wurden. Das „H“ am Ende der Buchstaben-Zahlen-Kombination steht für „historisch“. Vorteile bei einer derartigen Kennzeichnung sind eine günstige Pauschalbesteuerung und günstige Versicherungsbedingungen. Ein derartiges Nummernschild ist nur zu erhalten, wenn Sie ein spezielles TÜV-Gutachten nachweisen können.
Rote Kennzeichen Rote Kennzeichen sind Kennzeichen, die ausschließlich für den Gebrauch durch Firmen im Autohandel bzw. Autoservice verwendet werden. Diese können dadurch im öffentlichen Straßenverkehr Probe- und Zulassungsfahrten unternehmen. Ein Werkstattkennzeichen beginnt stets mit einer „06“.
Saisonkennzeichen Diese Nummernschilder sind für Fahrzeuge, die witterungsbedingt nicht das ganze Jahr betrieben werden können. Die beiden auf der rechten Seite eingeprägten Ziffern geben die Monate an, zwischen welchen das Fahrzeug auf öffentlichen Straßen betrieben werden darf. In den restlichen Monaten muss es auf einem Privatgrundstück abgestellt werden.
Wechselkennzeichen Der rechte Teil bleibt hier stets am Fahrzeug, während der größere linke Teil abnehmbar ist und bei verschiedenen Fahrzeugen nach Belieben montiert werden kann, wobei jedes Fahrzeug stets eine eigene Ziffer im rechten Teil hat. Dadurch kann ein solches KFZ-Schild auch mehreren Fahrzeugen zugeteilt werden, wobei diese jedoch aus der gleichen Fahrzeugklasse stammen müssen.

 

Sonderfall: Diplomatenkennzeichen: Beginnt ein Kennzeichen mit einer „0“, so ist Vorsicht geboten, denn schließlich handelt es sich beim Inhaber des Fahrzeug um einen Diplomaten, einen Staatsmann oder vielleicht sogar um den Bundeskanzler oder den Bundespräsidenten selbst. Wird die Null mit einer „1“ kombiniert, so handelt es sich hierbei um ein KFZ des Bundespräsidenten, bei einer „2“ um den Bundeskanzler, bei „3“ um den Außenminister, bei „4“ um den ersten Staatssekretär im Auswärtigen Amt und „99“ ist stets ein Hinweis auf ein Fahrzeug des Diplomatischen Korps. Das Auto des Bundestagspräsidenten ist ferner mit einer „1“ plus einer weiteren „1“ versehen. Botschafter werden, wie folgt, ausgeschildert: Zusätzlich zur Null kommt noch ein Ziffernblock, der für das jeweilige Herkunftsland steht. Weitestgehend alphabetisch sortiert, reichen die Zahlenblöcke

  • von Vatikanstadt („10“)
  • über Ägypten („11“)
  • und Großbritannien („49“)
  • bis Turkmenistan („169“).

Die Ziffernblöcke für zwischenstaatliche Organisationen reichen

  • von „170“ für die Internationale Arbeitsorganisation (ILO)
  • über „171“ für die Europäische Zentralbank (EZB)
  • und „178“ für das Europäische Operationszentrum für Weltraumforschung (ESOC)
  • bis „199“ für die Universität der Vereinten Nationen.

Weitere interessante Kürzel sind: Die Abkürzung „X“, welche auf Fahrzeuge der Internationalen Hauptquartiere der NATO hinweist, und die Y-Beschriftung aller Kraftfahrzeuge, welche nur bei der Bundeswehr verwendet werden.