Flugvergleich
Flugvergleich – wir stellen Ihnen 12 Flugvergleichsportale für Ihren Flugvergleich vor und geben viele nützliche Tipps rund um die Suche mit einem Flugvergleich – denn viele Flugportale mit Flugvergleich sind zu teuer. Hier erfahren Sie, wie Sie mit einem Flugvergleich tatsächlich günstige Flüge finden & buchen.
Flugvergleich – ❶❷ Flugvergleichsportale zum Flugvergleich
Flugvergleich hilft schnell und unkompliziert die günstigsten Tarife für Flüge zu finden – das versprechen zu mindestens die Vergleichsportale. Bis zu 700 Airlines durchforsten die Flugsuchmaschinen bei jeder Abfrage, um den besten Preis zu ermitteln. Es gibt mittlerweile Flugvergleichsportale wie Sand am Meer oder Bananen im Dschungel, da jedes etwas größere Reiseportal einen Flugvergleich im Angebot führt. In der Aufstellung der Vergleichsportale für Flüge wurden deshalb nur die Spezialisten unter den Flugvergleichsportalen berücksichtigt, die ausschließlich Flüge bzw. Flüge & Hotels vermitteln. Wir informieren Sie im nachfolgenden Artikel ausführlich über:
- Die wichtigsten Flugvergleichsportale.
- Welche Flugvergleichsportale in Tests überzeugt haben und welche Vergleichsportale weniger gut abgeschnitten haben.
- Welche Portale für den Flugvergleich wir empfehlen können.
- Auf welche Fallen Sie bei der Buchung auf Flugvergleichsportalen achten sollten.
- Alternativen zu Flugvergleichsportalen.
- Infos zum Handgepäck.
Flugvergleich – Übersicht Flugvergleichsportale
Flugvergleichsportale
Tipp 1: Skyscanner ist eines der wenigen Portale, wo Sie sehr häufig auch direkt zur Airline wechseln können (spart Gebühren).
Tipp 2: Das Vermittlungsportal Flugladen gehört zu den günstigsten Reisevermittlern und überzeugt sowohl mit einer guten Flugsuche als auch mit sehr günstigen Gebühren für Service und Bezahlung (bei Sofortüberweisung oft sogar kostenlost).
Flugvergleich – Flugvergleichsportale im Test
Flugvergleiche gehören zu den beliebtesten und am häufigsten genutzten Vergleichsportalen, da die Verbraucher sich davon besonders günstige Preise versprechen. Allerdings haben mehrere Tests der Flugvergleichsportale ein eher ernüchterndes Ergebnis erbracht.
Stiftung Warentest hat ermittelt, dass viele Flugvergleichsportale nicht immer die besten Flüge finden. Zudem waren die ausgewiesenen Ergebnisse häufig wenig transparent, da lediglich die reinen Flugkosten angezeigt wurden. Zusätzliche Kosten, die im Verlauf der Buchung zum Flugpreis hinzuaddiert wurden, verteuerten das Flugticket zum Teil erheblich. Im Ergebnis waren deshalb häufig die vermeidlich günstigsten Vergleichsportale nicht die günstigsten Anbieter. Die Testergebnisse variieren sehr stark – den größten Sprung hat Skycheck gemacht. Das Portal hat kleinere Mängel beim Flugvergleich beseitigt und bietet die aktuell die beste und transparenteste Übersicht bei den Flugticket- und Kreditkartenkosten.
- Das DISQ (Deutsches Institut für Service-Qualität) hat neben den Preisen auch den Service der Flugvergleichsportale in die Auswertung mit einfließen lassen – Gewinner war der Flugladen. Gut abgeschnitten haben auch Skycheck und checkfelix (Österreich). Positiv wurden vor allem der transparente Buchungsprozess, sehr gute telefonische Beratung und kompetente Antworten auf E-Mails bewertet.
- Sieger bei Stiftung Warentest wurden skyscanner, Flugladen und CheapTickets. Das in Deutschland am häufigsten besuchte Portal Fluege.de schnitt hingegen schlecht ab, da das Unternehmen Zuschläge in den Bestellvorgang mit einbezogen hat und mit hohen Kreditkartenkosten „glänzte“.
- In der vielbeachteten Studio der PASS Consulting Group hat Testsieger AirlineDirekt die Tester vor allem mit Preistransparenz, Übersichtlichkeit und Kundeservice überzeugt.
- Das Reisemagazin „Clever Reisen“ hat als Testsieger die Flugvergleichsportale vonebookers und Billigflüge.de gekürt. Tipp: KIWI.com (vormals Skypicker) das Flugportal, das relativ zuverlässig günstige Flüge zeigt, wenn Sie Ihr Ziel nicht direkt anfliegen können. Die meisten Flugvergleichsrechner berücksichtigen bei Flüge mit Zwischenstopp häufig nur die Linienflüge – und die sind sehr teuer!
- Die Zeitschrift „Reise & Preis“ hat 14 Portale unter die Lupe genommen und die Anbieter AirlineDirect und Flüge.com empfohlen. Durchgefallen sind u.a. Flüge.de und Travelgenio.
- Im einfachen Preis-Test von myNewsdesk schnitten die Flugvergleichsportale von Skyscanner und Billigflüge.de am besten ab.
Das Flugvergleichsportal Fluege.de wurde ursprünglich wegen der Aufpreispolitik trotz der größten Besucherzahlen aus dem Ranking entfernt. Grund dafür sind die oft hohen Zusatzkosten für Kreditkartengebühren. Insbesondere bei Billigairlines und Kurzstreckenflügen ist das Verhältnis Flugpreis zu Gebühren ungünstig. Veränderung – Fluege.de hat auf die anhaltende Kritik reagiert und bietet mittlerweile für viele Flüge eine sehr kostengünstige Bezahlung mit American Express an – der Flugvergleich von Fluege.de wurde deshalb wieder unter Vorbehalt aufgenommen!
Flugvergleich – Flugpreise, Service- & Kreditkartenkosten
Die Vergleichsportale werben mit den günstigsten Preisen durch den Flugpreisvergleich – leider sind die Ergebnisse der Flugvergleichsportale nicht so eindeutig. Die Gründe für die Intransparenz sind dabei vielfältig.
Die Fluggesellschaften haben ein vitales Interesse daran, dass deren Flugpreise bei den Flugvergleichsportalen ganz oben erscheinen. Deshalb haben diverse Airlines ihre Angebotsstruktur so angepasst, dass diese sehr günstige Flüge anbieten – dafür aber hohe Extragebühren Serviceleistungen z.B. für den Koffertransport verlangen. Ein Beispiel ist hier Wizzair: Sie können ab Dortmund nach Budapest für 20-40 Euro je Flugstrecke fliegen – allerdings verlangt die Fluggesellschaft dann bei der Buchung für Ihren normalen Koffer eine zusätzlich Gebühr von 20 Euro je Flugstrecke.
Auch viele der Vergleichsportale tragen nicht zur Kostentransparenz bei. Im Gegensatz zum Produktvergleich erhalten die Vergleichsportale von den meisten Airlines keine Provision! Wenn die Flugvergleichsportale Geld verdienen wollen, dann können die Portale dies nur, wenn sie zusätzliche Serviceleistungen wie die Versicherungsvermittlung (z.B. Reiserücktrittsversicherung!) verkaufen oder Servicekosten für die Abwicklung berechnen. Insbesondere die hohen Servicekosten für die Bezahlung des Flugtickets führten und führen häufig dazu, dass das vermeidlich günstige Angebot letztendlich deutlich höher sein kann, als beim Mitbewerber, der die Kosten ehrlich und transparent darlegt.
Die am 13. Juli 2103 in Kraft getretene neue EU-Verbraucherrichtlinie sollte eigentlich zur Transparenz bei Service- oder Kreditkartengebühren beitragen, da die Flugvergleichsportale die beworbenen Preise lt. Richtlinie nicht durch willkürliche festgesetzte Service- oder Kreditkartengebühren verteuern dürfen. Die Zeitschrift „Reise & Preise“ stellte aber fest, dass bei vielen Vergleichsportalen der Preis für das Flugticket immer noch im Buchungsverlauf mit Service- und Extrakosten belastet wurde. Service- und Extrakosten können z.B. für die nachfolgenden Leistungen erhoben werden – und die Liste ist nicht abschließend:
- Teure Reiseversicherungen und sinnlose Servicepakete werden bei der Buchung automatisch hinzugefügt und müssen manuell „entfernt“ werden.
- Mit der Buchung wird u.U. zusätzlich ein Abo (vor allem bei Versicherungen) für Dienstleistungen „verkauft“, die der Kunde eigentlich nicht will und nicht braucht.
- Services wie Gepäck & Handgepäck, Priority & Sitzplatzwahl kosten extra.
- Getränke & Snacks kosten während des Fluges extra.
- Servicegebühren werden u.U. erst nach der Buchung angezeigt.
- Bei einigen Flugvergleichsportalen kann sich der Flugpreis während der Buchung noch verändern!
- Hohe Kosten bei der Telefonhotline!
Besondere Kreativität haben einige Vergleichsportale bei den Kosten für Kreditkarten bewiesen. Die Vergleichsportale müssen dem Verbraucher lt. Richtlinie mindestens eine kostenlose Bezahlart bieten. So bieten einzelne Portale zwar jetzt eine kostenlose Bezahlung per Kreditkarte an – allerdings nur für die hauseigene Kreditkarte oder einer exotischen Kreditkarte, die kaum einer kennt. Die Gebühren für die sonstigen Bezahlmöglichkeiten wurden sogar angehoben – bis zu 40 Euro können als Zusatzkosten fällig werden! Genannt werden im Focus-Artikel über Vergleichsportale u.a. Flüge.de, Opodo und eDreams. Die Tester gehen davon aus, dass die Flugvergleichsportale mit dieser „kreativen“ Preisgestaltung die EU-Verpflichtung aushebeln wollen – zum Nachteil des Kunden.
Flugvergleichsportale – Alternativen zur Buchung
Flugvergleichsportale bieten mit dem Flugvergleich einen prima Überblick über die günstigsten Flüge – allerdings verteuern sich die Kosten für die Tickets bei einigen Vergleichsportalen durch „Serviceleistungen“. Bei großen Airlines und auf Standardflügen ist die Relation von Flugticketpreis zu Servicegebühren angemessen – bei Billigairlines können die Ticketpreise durch die Servicegebühren erheblich teurer werden. Deshalb lohnt es sich häufig direkt bei den Airlines zu buchen. Nachfolgend ein Überblick über die wichtigsten Airlines und Dienstleister rund um den Flug.
Airlines & Dienstleister
Flugvergleichsportale – Tipps für günstige Flugtickets
Günstige Flüge finden Sie, wenn Sie die nachfolgenden Tipps beherzigen:
- Je langfristiger Sie planen und buchen, desto günstigere Flugangebote werden Sie finden. Bis 2-3 Monate im Voraus finden Sie normalerweise sehr günstige Angebote – ab da erhöhen die Airlines sukzessive die Preise. Ausnahme sind die Hauptreisezeiten wie Urlaubsmonate und die wichtigen Feiertage (Weihnachten und Ostern) – hier sollten Sie 4-5 Monate im Voraus planen.
- Wer zeitlich flexibel ist, der kann viel Geld sparen. Suchen Sie nach Flügen außerhalb der Reisezeit von Geschäftsreisenden (09:00 – 18:00). Die tendenziell günstigsten Reisetage sind Dienstag, Mittwoch, Donnerstag und Samstag.
- Direktflüge sind nicht immer günstiger – umsteigen kann sich durchaus lohnen! Dies gilt vor allem für internationale Flüge. Wenn Sie mit dem Billigflieger zu einem internationalen Flugdrehkreuz (z.B. London, Amsterdam usw.) fliegen und von dort aus direkt an ihr Flugziel gelangen können, dann können Sie gutes Geld sparen. Achten Sie aber auf das zulässige Gepäckgewicht und die Flugzeiten – die Übernachtungskosten im Hotel am Flughafen kann die Einsparung schnell übersteigen.
- Für die etablierten Fluggesellschaften gilt, dass One-Way Flüge regelmäßig teurer als Hin- und Rückflug sind. Bei Billigairlines macht es keinen Unterschied, da die individuelle Preisgestaltung für jeden Flug erfolgt.
- Achten Sie auf das Gepäckgewicht. Vor allem die Billig-Airlines beschränken die Anzahl und das Gewicht des Gepäcks.
- Große Flughäfen haben viel Flugverkehr und häufig fliegen mehrere Airlines die gleichen Strecken. Konkurrenzdruck belebt das Geschäft und senkt die Preise! Aber: die Parkgebühren sind bei großen Flughäfen häufig viel höher als an kleineren Flughäfen. Sie sollten die Parkgebühren, wenn Sie mit dem Auto anreisen, unbedingt mit in Ihre Berechnung einbeziehen! Bedenken Sie, dass auch die Fahrt zum Flughafen kostet!
- Seien Sie flexibel bei der Auswahl der Airline. Jede Airline setzt andere Prioritäten bei Flugplänen und Flugrouten – an deren Drehkreuz (z.B. hat Air Berlin Mallorca als Hauptdrehkreuz gewählt) und auf den „Standard-Routen“ bieten die Fluggesellschaften häufig besonders günstige Flüge an. Der Sicherheitsstandard für Fluggesellschaften, die europäische Flughäfen anfliegen wollen, ist von der europäischen Flugsicherung bewusst hoch angesetzt worden, so dass Sie beruhigt mit den Airlines fliegen können, die in Europa verkehren. Fluggesellschaften, die auf der „Blacklist“ stehen, dürfen nämlich in Westeuropa nicht landen.
Wichtige Infos zum Handgepäck
Handgepäck
Was darf mit ins Flugzeug
Nach den Anschlägen auf das World Trade Center in New York haben viele nationale Behörden in Abstimmung mit der Flugsicherung zusätzliche Sicherungsmaßnahmen für den Flugverkehr erlassen, um die Sicherheit in den Flugzeugen zu erhöhen und Flugzeugentführungen vorzubeugen. Dieses Luftsicherheitsgesetz und diverse Bestimmungen regeln jetzt, was Sie mit ins Handgepäck nehmen dürfen – und was nicht.
Flüssigkeiten im Handgepäck
Gemäß EU-Richtlinie für Handgepäck (ja, die gibt es tatsächlich) dürfen Sie für alle Flüge, die von Flughäfen der EU und der Schweiz abgehen, Flüssigkeiten, Cremes, Gels sowie Aerosol in geringen Mengen und kleinen Einzelbehältern mit an Bord nehmen. Wichtig: alles, was streichfähig ist, gehört ebenfalls zu den Flüssigkeiten – also auch Yoghurt oder auch Katzenfutter in Dosen (selbt erlebt!)
- Insgesamt dürfen Sie nicht mehr als 1 Liter (1.000 ml) mitnehmen.
- Die Einzelbehälter dürften maximal 100 ml groß sein. Es kommt hier auf die max. Füllmenge und nicht auf den tatsächlichen Inhalt an. Auch angebrochene Behälter werden so behandelt, als ob die Verpackung ungeöffnet wäre. Sie können also maximal 10 kleine Behälter a 100 ml mit dem Handgepäck an Bord nehmen.
- Die Flüssigkeiten, Cremes und Gels müssen in einem Beutel eingepackt sein. Dieser Beutel muss durchsichtig und wiederverschließbar (mit Zipper oder Druckverschlussleiste) sein – Clips oder Gummi sind nicht erlaubt. Tipp: Es gibt mittlerweile auch Gefrierbeutel, die mit einem entsprechenden Verschluss ausgerüstet sind. Pro Person ist nur ein Beutel zulässig.
- Denken Sie daran: Im aufgegebenen Gepäck können Sie natürlich mehr Flüssigkeiten transportieren – hier gelten aber auch Beschränkungen. So dürfen Sie Behälter mit einem maximalen Fassungsvermögen von 500 ml und einer Gesamtmenge von zwei Litern pro Passagier transportieren.
Medikamente und Babynahrung
Ausgenommen von der EU-Verordnung sind Medikamente, Babynahrung (Getränke & Nahrung für das Baby) aber auch Spezialnahrung, wenn diese auf dem Flug benötigt werden. Für diese Artikel gilt weder die Mengenbeschränkung noch die Vorschrift diese in einem transparenten Beutel zu transportieren.
Medikamente sollten möglichst mit dem Namen des Patienten und der Dosieranleitung versehen sein. Sehr sinnvoll ist eine Bestätigung des Hausarztes, dass das Medikament oder die Spritze (z.B. bei Asthmatiker und Diabetikern) erforderlich ist. Für Medikamente, die unter das Betäubungsmittelgesetz fallen, wie z.B. Medikrinit, Ritalin u.a. (ADHS-Kinder) benötigen Sie ein spezielles Formular vom Hausarzt. Bitte beachten: Prüfen Sie, ob in dem Zielland die Bestätigung des Hausarztes ausreicht. Für einige Länder außerhalb der EU (z.B. die Türkei) benötigen Sie eine offizielle Bestätigung Ihres örtlichen Gesundheitsamtes – sonst könnten Sie wegen einem Drogenvergehen angeklagt werden!
Duty-Free Einkäufe
Häufig begrenzen Fluggesellschaften das (kostenfreie) Handgepäck auf ein Stück (in einer vorgeschriebenen maximalen Abmessung) – Ihr Einkauf im Duty-Free Shop ist davon bei den meisten Fluggesellschaften ausgenommen. Prüfen Sie zur Sicherheit, ob dies auch für die von Ihnen gewählte Airline gilt. Wichtig für den Transport als Handgepäck ist, dass der Shop Ihren Einkauf in einer durchsichtigen und versiegelten Tüte verpackt, in der auch ein von außen lesbarer Verkaufsbeleg enthalten ist. Sie dürfen die Tüte erst nach Ankunft am Zielflughafen öffnen.
Wir empfehlen Ihnen, sich vor Ihrem Flug z. B. bei der Auslandsvertretung des jeweiligen Landes über die dort aktuell geltenden Flüssigkeitsbeschränkungen zu informieren!
Wichtiges für Raucher
Jeder Passagier darf nur ein Gasfeuerzeug bzw. eine Schachtel Streichhölzer mit an Bord nehmen – allerdings nicht im Handgepäck. Sie müssen diesen direkt am Körper befördern – also in der Hosen- oder Jackentasche.
Sondergepäck
Sondergepäck als Handgepäck
Bei vielen Fluggesellschaften können Sie Sondergepäck mit an Bord nehmen. Sondergepäck ist Gepäck, dass aufgrund der Größe oder Gewicht von den Standardmaßen des Handgepäcks abweichen. Sie müssen das Sondergepäck bei fast allen Fluggesellschaften bei der Flugbuchung anmelden.
Musikinstrumente
Häufig sind Musikinstrumente sehr wertvoll und werden deshalb auch als Handgepäck mitgeführt. Je nach Fluglinie können Sie das Instrument als zusätzliches Handgepäck (z.B. bei einer Violine) oder als Sondergepäck mit an Bord nehmen – gegen extra Bezahlung. Bei größeren Instrumenten wie z.B. Cello müssen Sie im Zweifelsfall einen zusätzlichen Sitzplatz für das Musikinstrument hinzu buchen.
Tiere in der Fluggastkabine
Normalerweise werden Tiere im Gepäckraum des Flugzeugs transportiert. Es gibt dafür extra Behältnisse in einem speziell klimatisierten Bereich. Einige Flugesellschaften erlauben sogar die Mitnahme von sehr kleinen Hunden oder Katzen als Handgepäck. Für Blindenhunde und andere Geleithunde gilt die Größenbeschränkung nicht. Andere Kleintiere werden von den Fluggesellschaften grundsätzlich nicht in der Kabine befördert, dazu gehören u.a. Kaninchen, Vögel, und Reptilien.
Sportgepäck an Bord
Größeres Sportgepäck, wie die Golf- oder Tauchausrüstung, Fahrräder oder Skateboard können im Frachtraum der Airline mittransportiert werden. Sie müssen dieses Sondergepäck jedoch vorher bei der Buchung anmelden. Für Sportgepäck, wie z.B. Fahrräder, gelten gesonderte Verpackungsbedingungen. Sport und Jagdwaffen müssen immer vorher angemeldet werden und werden nur transportiert, wenn die entsprechenden behördlichen Genehmigungen vorgelegt werden können.
Maße
Maße und Gewichte bei Handgepäck
Was Sie letztendlich als Handgepäck mit in das Flugzeug nehmen dürfen, das liegt im Ermessen jeder Airline. In den vergangenen Jahren haben vor allem die Low-Cost Airlines das Gepäck und Handgepäck als lukrative Einnahmequelle ausgemacht. Vielfach sind die Kosten für das Gepäck mittlerweile höher als die eigentliche Flugbuchung. Aber auch bei den großen Airlines gibt es keine einheitlichen Beförderungsbestimmungen für die Maße und Gewichte des Handgepäcks.
Eine gute Übersicht über die zulässigen Masse und Gewichte von vielen Airlines finden Sie z.B. auf der Seite von Hand-Gepäck.
Verbote
Gefährliche Gegenstände
Gefährliche Gegenstände, die dazu geeignet sein können, die Sicherheit an Bord zu beeinträchtigen, dürfen gem. EU-Richtlinie grundsätzlich nicht mit dem Handgepäck transportiert werden. Zu den gefährlichen Gegenständen gehören z.B.:
- Waffen aller Art, auch Nachbildungen (z.B. Spielzeugwaffen für Kinder), Munition.
- Gegenstände, die auch als Waffen eingesetzt werden könnten, wie Ski- und Wanderstöcke, Schlittschuhe oder potentielle Schlagwaffen wie Baseballschläger, Golfschläger oder Skateboards.
- Messer und scharfe Gegenstände, wenn die Klingenlänge länger als 6 cm ist. Dinge des täglichen Gebrauchs, wie kleine Taschenmesser, Nagelscheren, Einmalrasierer, Stricknadeln etc. können Sie im Handgepäck mitnehmen, wenn die Klingenlänge (bzw. Länge) max. 6 cm beträgt. Diese Regelung gilt in Deutschland – in anderen Ländern kann es u.U. anderes gehandhabt werden. Deshalb sollten Sie auch diese Dinge besser nicht im Handgepäck mitnehmen.
- Rasierklingen, wenn diese nicht in Kunststoff integriert sind (Stichwort: Einwegrasierer).
- Elektroschocker, Betäubungssprays und ähnliches.
- Explosive und entflammbare Stoffe (auch Feuerwerkskörper) sowie chemischen und toxische Stoffe.
- Flüssigkeiten, Pasten, Gele und Aerosole, wenn diese die vorgeschriebene Maximalmenge bzw. die maximale Verpackungsgröße überschreiten.
Fazit: Bei den Flugvergleichsportalen überzeugen vor allem die Flugportale aus der II. Reihe mit Transparenz und gutem Service! Nutzen Sie immer mindestens zwei Vergleichsportale (kein Flugvergleichsportal ist perfekt!) und beherzigen Sie die Empfehlungen – so können Sie sich relativ einfach einen Überblick über die aktuellen Marktpreise verschaffen und günstig fliegen.
Vergleichsportale Ratgeber für Reise & Urlaub
Gute Informationen findet man nicht überall!
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